Egal wo Sie gerade mit Ihrem Unternehmen stehen.
Ein Realitätscheck, ob externe Hilfe Sie entweder aus einer kritischen Situation bringen kann, oder Hilfe Ihre aktuelle Performance steigern vermag. Dieser Check ist nie falsch und kommt meistens einfach zu spät. Wichtiges Potential kann verloren gehen.
Was für viele große Unternehmen selbstverständlich ist, ist für kleine und mittlere Unternehmen oft noch eine Seltenheit, misst aus Kostengründen. Was viele nicht wissen: Der Staat unterstützt die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen mit Fördermitteln.
Die Fördermittel werden in der Regel als Zuschuss gewährt, Sie erhalten also die Fördersumme vom Staat zurück. Diese Gelder sollten Sie nutzen, denn sie geben Ihnen die Möglichkeit, Ihre Firma mit überschaubarem Geldeinsatz zu optimieren!
Es gibt vielfältige Fördermittel für Beratungsleistungen
Den Jungle der Bürokratie hier zu durchschauen, stellt die erste Herausforderung dar.
Welche Förderleistung ist passend für Sie?
Welche Förderformalitäten müssen eingehalten werden?
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Umsetzung der Förderungen. Förderprogramme bieten die Möglichkeit Beratungskosten um 50%, in speziellen Fällen sogar um bis zu 80% zu reduzieren.
Das Beratungsprogramm UnternehmenswertMensch wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den europäischen Sozialfonds gefördert. Es richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert werden Themen wie Führung, Unternehmensorganisation (im Zusammenhang mit den Mitarbeitern) oder auch Personalentwicklung, Wissen, Gesundheit und Chancengleichheit.
Die Digitalisierung betrifft alle Branchen und Geschäftsbereiche. Um sich im Wettbewerb nachhaltig behaupten zu können, ist es jedoch wichtig, digitale Technologien in allen Geschäftsprozessen im Unternehmen fest zu etablieren.
Hier setzt das Förderprogramm „go-digital“ an: Mit seinen drei Modulen „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“ richtet es sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk.
Digitale Markterschließung
Entwicklung einer unternehmensspezifischen
Online-Marketing-Strategie, Aufbau einer profes-
sionellen, rechtssicheren Internetpräsenz (mit
Web-Shop, Social-Media-Tools, Content-Marketing).
Ziel: Beratung zu vielfältigen Aspekten eines pro-
fessionellen Online-Marketings und Umsetzung
der empfohlenen Leistungen.
Digitalisierte Geschäftsprozesse
Einführung von E-Business-Softwarelösungen für
Gesamt- und Teilprozesse, z. B. Retourenmanage-
ment, Logistik, Lagerhaltung, Bezahlsysteme.
Ziel: Geschäftsprozesse im Unternehmen mög-
lichst durchgängig digitalisieren, sichere elektroni-
sche und mobile Prozesse etablieren.
Wie wird gefördert?
Begünstigte Unternehmen
Rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirt-
schaft oder des Handwerks können als begünstigtes Unter-
nehmen die Förderung von Beratungsleistungen in Anspruch
nehmen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
• weniger als 100 Mitarbeiter
• Vorjahresumsatz- oder Vorjahresbilanzsumme von
höchstens 20 Mio. Euro
• Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
• Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
Wie hoch ist die Förderung?
Beratungsleistungen werden mit einer Förderquote von
50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von
1.100 Euro (ohne Mehrwertsteuer) gefördert. Das begüns-
tigte KMU trägt nur seinen Eigenanteil. Der Förderumfang
beträgt maximal 30 Beratertage in einem Zeitraum von
bis zu 6 Monaten.
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